
Innert kurzer Zeit wurde das Obergericht des Kantons Schaffhausen in zwei politisch sensiblen Fällen vom Bundesgericht zurückgepfiffen – zuerst im Zusammenhang mit Ständerat Simon Stocker, nun im Fall Fabienne W.
Bundesgerichtliche Korrekturen gehören zum Rechtsstaat. Doch wenn sie sich in gesellschaftlich relevanten Verfahren häufen, darf die Politik nicht schweigen.
Richterliche Unabhängigkeit ist zentral. Sie entbindet jedoch nicht von institutioneller Verantwortung.
Deshalb habe ich eine Kleine Anfrage eingereicht. Ich will wissen:
- Wie die Regierung die wiederholten Korrekturen beurteilt
- Ob strukturelle Probleme ausgeschlossen werden können
- Welche Qualitätssicherung am Obergericht besteht
- Ob eine externe Evaluation geprüft wird
Es geht nicht um persönliche Angriffe.
Es geht um Vertrauen in unsere Justiz.
Die vollständige Kleine Anfrage im Wortlaut findet sich hier.
Walter Hotz, Schaffhausen
