
Auswirkungen der geplanten Änderung von Art. 42 BauG für Datenzentren auf die Standortqualität des Kantons Schaffhausen
Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin, geschätzte Herren Regierungsräte
Der Kantonsrat hat die Motion «Für einen verantwortungsvollen Umgang mit Bauland» (Motion 2026/5) überwiesen.
Mit diesem Vorstoss wird die Kommission für Bau, Verkehr und Energie eingeladen, in Zusammenarbeit mit dem Baudepartement eine Ergänzung von Art. 42 BauG («Besondere Bestimmungen») auszuarbeiten. Gemäss Motion sollen künftig Datenzentren mit einer Leistung von über 2 GWh pro Jahr nur noch bewilligt werden, wenn zusätzliche Anforderungen hinsichtlich Abwärmenutzung, Wertschöpfungs- und Arbeitsplatzdichte sowie Kühlwasserverbrauch erfüllt werden.
Der Kantonsrat hat damit den politischen Auftrag erteilt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Ansiedlung und den Betrieb von Datenzentren im Kanton Schaffhausen zu verschärfen.
Datenzentren bilden jedoch einen wesentlichen Bestandteil der digitalen Infrastruktur und gewinnen im Zusammenhang mit Digitalisierung, künstlicher Intelligenz, Forschung, Industrie und Cloud-Dienstleistungen laufend an Bedeutung. Gleichzeitig stehen Kantone und Regionen in einem zunehmenden Wettbewerb um innovative Unternehmen und zukunftsorientierte Investitionen.
Vor diesem Hintergrund erscheint es angezeigt, die möglichen Auswirkungen der geplanten Gesetzesänderung auf die Standortattraktivität, die Investitionstätigkeit sowie die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons vertieft zu beleuchten. Insbesondere stellt sich die Frage, ob die mit der Motion angestrebten zusätzlichen Anforderungen ein einem angemessenen Verhältnis zu den möglichen wirtschaftlichen Folgen stehen und wie sich diese mit den Zielsetzungen der kantonalen Wirtschafts- und Ansiedlungspolitik vereinbaren lässt.
Der Regierungsrat wird deshalb um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wie beurteilt der Regierungsrat die Bedeutung von Datenzentren für die wirtschaftliche und technologische Entwicklung des Kantons Schaffhausen in den kommenden zehn bis zwanzig Jahren?
- Welche konkreten Vorteile und welche konkreten Nachteile erwartet der Regierungsrat für den Standort Schaffhausen aufgrund der mit der Motion verlangten zusätzlichen Anforderungen?
- Wurden die möglichen Auswirkungen der vorgesehenen Gesetzesänderungen auf Investitionsentscheide potenzieller Betreiber von Datenzentren untersucht? Falls ja, mit welchem Ergebnis?
- Hat der Regierungsrat Kenntnisse darüber, ob Investitionen in Datenzentren aufgrund regulatorischer Unterschiede zwischen Kantonen in andere Regionen oder ins Ausland verlagert werden können? Falls ja, welche Erkenntnisse liegen vor?
- Wie beurteilt die kantonale Wirtschaftsförderung grundsätzlich die Ansiedlung von Datenzentren im Kanton Schaffhausen?
- Welche Rolle sollen Datenzentren nach Auffassung des Regierungsrates künftig in der Standort- und Ansiedlungspolitik des Kantons spielen?
- Sieht der Regierungsrat einen Zielkonflikt zwischen zusätzlichen regulatorischen Anforderungen und dem Bestreben, innovationsorientierte Unternehmen im Kanton Schaffhausen?
- Wie viele konkrete Anfragen, Vorabklärungen oder Ansiedlungsprojekte im Bereich Datenzentren wurden in den vergangenen zehn Jahren durch kantonale Stellen oder die Wirtschaftsförderung begleitet?
- Wie viele dieser Projekte wurden realisiert, wie viele wurden nicht verfolgt und aus welchen Gründen?
- Liegen dem Regierungsrat Erkenntnisse darüber vor, ob Unternehmen in den vergangenen zehn Jahren aufgrund regulatorischer Rahmenbedingungen auf eine Ansiedelung im Kanton Schaffhausen verzichtet haben? Falls ja, um wie viele Fälle handelt es sich und welche Gründe wurden genannt?
- Welche volkswirtschaftlichen Auswirkungen hinsichtlich Investitionsvolumen, Steuereinnahmen und Beschäftigung erwartet der Regierungsrat von bestehenden und möglichen zukünftigen Datenzentren im Kanton Schaffhausen?
- Kann der Regierungsrat abschätzen, wie viele potenzielle Datenzentrum-Projekte unter der heute diskutierten zusätzlichen Anforderungen voraussichtlich noch wirtschaftlich realisierbar wären?
- Ist der Regierungsrat bereit, bei der Ausarbeitung der Gesetzesvorlage eine Regulierungsfolgenabschätzung vorzunehmen und dabei insbesondere die Auswirkungen auf Investitionen, Standortattraktivität, Beschäftigung und Steuererträge transparent auszuweisen?
- Wie beabsichtigt die Wirtschaftsförderung künftig gegenüber potenziellen Investoren zu kommunizieren, wenn einerseits aktiv um innovative Unternehmen geworben wird, andererseits jedoch zusätzliche gesetzliche Anforderungen für bestimmte Zukunftsbranchen geschaffen werden?
- Beabsichtigt der Regierungsrat, vor der Vorlage einer Gesetzesänderung die Wirtschaftsförderung, die Industrie- und Wirtschaftsvereinigung (IVS), die Industrie- und Handelskammer sowie weitere Wirtschaftsverbände formell anzuhören, und falls nein, weshalb nicht?
Begründung
Die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Schaffhausen hängt wesentlich von attraktiven Rahmenbedingungen für Innovation, Unternehmertum und Investitionen ab. Vor einer Änderung der gesetzlichen Grundlagen erscheint es deshalb angezeigt, die möglichen Auswirkungen auf die Standortattraktivität, der Wirtschaftsentwicklung und die Ansiedlung neuer Unternehmen transparent darzulegen.
Für die Beantwortung meiner Fragen danke ich Ihnen im Voraus bestens.
Den eingereichten Antrag können Sie hier als PDF herunterladen.
Freundliche Grüsse
Walter Hotz, Kantonsrat SVP Schaffhausen
